Gebühren
Amtliche Bekanntmachung der
Gemeinde Haßloch/Pfalz
7. Satzung vom 02.03.2011 zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Musikschulgebühren
der Gemeinde Haßloch
vom 13.09.1996
Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 4 erhält mit Wirkung ab 01. April 2011 folgende Fassung:
Die Gebühren für die Benutzung der Musikschule werden wie folgt festgesetzt:
a) für musikalische Früherziehung
Schüler/innen monatlich € 25,00
Auswärtige monatlich € 30,00
b) für musikalische Grundschulung
Schüler/innen monatlich € 25,00
Auswärtige monatlich € 30,00
c) Ergänzungsfach ohne Unterricht im Hauptfach
Jugendliche monatlich € 11,00
Erwachsene monatlich € 17,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 19,00
Erwachsene monatlich € 24,00
d) für Einzelunterricht
Jugendliche monatlich € 69,00
Erwachsene monatlich € 81,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 87,00
Erwachsene monatlich € 106,00
e) für Gruppenunterricht (bei 2 Schülern)
Jugendliche monatlich € 41,00
Erwachsene monatlich € 47,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 52,00
Erwachsene monatlich € 61,00
f) für Gruppenunterricht (bei 3-6 Schülern)
Jugendliche monatlich € 31,00
Erwachsene monatlich € 36,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 40,00
Erwachsene monatlich € 48,00
g) für Gruppenunterricht (bei 8-12 Schülern)
Jugendliche (keine Erwachsene) monatlich € 25,00
Auswärtige
Jugendliche (keine Erwachsene) monatlich € 30,00
h) für Gruppenunterricht (bei 10-20 Schülern)
Jugendliche monatlich € 11,00
Erwachsene monatlich € 17,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 19,00
Erwachsene monatlich € 24,00
i) für Einzelunterricht (60 Minuten)
Jugendliche monatlich € 92,00
Erwachsene monatlich € 108,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 119,00
Erwachsene monatlich € 140,00
j) für Gruppenunterricht (2 Schüler/innen – 60 Minuten)
Jugendliche monatlich € 54,00
Erwachsene monatlich € 62,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 72,00
Erwachsene monatlich € 81,00
§ 2
§ 4 erhält mit Wirkung ab 01. Januar 2012 folgende Fassung:
Die Gebühren für die Benutzung der Musikschule werden wie folgt festgesetzt:
a) für musikalische Früherziehung
Schüler/innen monatlich € 25,00
Auswärtige monatlich € 31,00
b) für musikalische Grundschulung
Schüler/innen monatlich € 25,00
Auswärtige monatlich € 31,00
c) Ergänzungsfach ohne Unterricht im Hauptfach
Jugendliche monatlich € 12,00
Erwachsene monatlich € 17,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 19,00
Erwachsene monatlich € 24,00
d) für Einzelunterricht
Jugendliche monatlich € 70,00
Erwachsene monatlich € 83,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 89,00
Erwachsene monatlich € 108,00
e) für Gruppenunterricht (bei 2 Schülern)
Jugendliche monatlich € 41,00
Erwachsene monatlich € 48,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 53,00
Erwachsene monatlich € 63,00
f) für Gruppenunterricht (bei 3-6 Schülern)
Jugendliche monatlich € 32,00
Erwachsene monatlich € 37,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 40,00
Erwachsene monatlich € 49,00
g) für Gruppenunterricht (bei 8-12 Schülern)
Jugendliche (keine Erwachsene) monatlich € 25,00
Auswärtige
Jugendliche (keine Erwachsene) monatlich € 31,00
h) für Gruppenunterricht (bei 10-20 Schülern)
Jugendliche monatlich € 12,00
Erwachsene monatlich € 17,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 19,00
Erwachsene monatlich € 24,00
i) für Einzelunterricht (60 Minuten)
Jugendliche monatlich € 93,00
Erwachsene monatlich € 110,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 121,00
Erwachsene monatlich € 143,00
j) für Gruppenunterricht (2 Schüler/innen – 60 Minuten)
Jugendliche monatlich € 55,00
Erwachsene monatlich € 64,00
Auswärtige
Jugendliche monatlich € 73,00
Erwachsene monatlich € 83,00
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2011 in Kraft.
Haßloch, den 02.03.2011
gez.
(Hans-Ulrich Ihlenfeld)
Bürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung Haßloch unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.



